Neue Kennzeichnung von Lebensmitteln: Was ändert sich?

Die Angaben auf den Verpackungen unserer Lebensmittel enthalten heute eine Fülle von Informationen, damit die Kunden ihre Produkte ganz gezielt nach ihren Vorstellungen auswählen können. Nun hat das EU-Parlament weitere Neuerungen beschlossen, um Kunden noch umfangreicher und klarer zu informieren. Wir erläutern, was sich in der Kennzeichnung von Nährwerten und Allergenen ändert. Lesen Sie, wie sie „Formschinken“ und „Analogkäse“ erkennen und bei welchen Produkten das Einfrierdatum angegeben werden muss.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
Nach rund drei Jahren heißer Diskussionen verabschiedete das europäische Parlament am 6. Juli diesen Jahres die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Sie schreibt europaweit einheitliche und klare Angaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln vor. Damit sollen Verbraucher noch umfassender über die Zusammensetzung der Lebensmittel informiert werden.
Die LMIV wird die Regelungen der deutschen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) ablösen. Die neuen Regeln müssen spätestens in 3 Jahren umgesetzt werden. Für die Nährwertkennzeichnung ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen, bis alle Produkte mit Nährwerten versehen sein müssen.
Die neuen Kennzeichnungselemente
1.: Nährwertkennzeichnung:
Im Zuge der neuen gesetzlichen Regelung wird die bisher freiwillige Angabe der Nährwerte verpflichtend. Auf jedem Lebensmittel müssen dann der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz in Form einer Tabelle angegeben werden - jeweils bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produktes.
real,- erfüllt bereits heute die wichtigsten Kriterien der Kennzeichnungspflicht. Schon 2007 haben wir mit der Einführung der Nährwertkennzeichnung begonnen, um die Auswahl der Lebensmittel zu erleichtern und mehr Transparenz zu bieten.
Seit mehreren Jahren finden Sie auf allen Eigenmarkenprodukten eine umfassende Nährwertkennzeichnung. Sie zeigt auf einen Blick die wichtigsten Informationen über den Energie- bzw. Nährstoffgehalt der Produkte. Dort erfahren Sie zudem, wie viel Prozent Ihres Tagesbedarfs an Kalorien und Nährstoffen das Produkt abdeckt.

Auf allen Eigenmarkenprodukten werden die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g sowie pro Portion angegeben. Auf der Vorderseite des Produktes kann nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden („1 plus 4“-Modell).
2.: Allergenkennzeichnung
Bereits seit 2005 müssen 14 verschiedene Stoffe, die bei vielen Personen allergische Reaktionen hervorrufen, im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet sein. Neu ist: Die Angaben müssen künftig durch eine andere Schriftart oder eine farbliche Unterscheidung noch deutlicher auf der Verpackung hervorgehoben werden. Auch bei unverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung in Zukunft Pflicht.
Auch hier nimmt real,- eine Vorreiterrolle ein. Bereits jetzt können Kunden in unseren Märkten an den Bedientheken Einsicht in Ordner nehmen, in denen alle Angaben zu allergenen Inhaltsstoffen zu finden sind.
3.: Herkunftskennzeichnung bei Fleisch
Seit 2000 ist es bereits erforderlich, die Herkunft von Rindfleisch zu kennzeichnen. Jetzt wird dies auch für Schweine-, Lamm-, Ziegen- und Geflügelfleisch Pflicht. Wie dies genau aussehen soll und inwieweit dies für Fleisch gilt, das als Zutat verarbeitet wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Hierzu werden noch Durchführungsbestimmungen festgelegt.
4.: Lebensmittelimitate
Wer Lebensmittelimitate wie „Formschinken“ oder „Analogkäse“ verwendet, muss dies in Zukunft deutlicher kennzeichnen. Bei Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff gut lesbar neben der Verkehrsbezeichnung genannt werden. Formschinken muss mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" versehen werden.
5.: Schriftgröße
In Bezug auf die Schriftgröße ist festgelegt worden, dass alle Pflichtangaben gut lesbar und deutlich deklariert werden müssen. Die Schriftgröße muss mindestens 1,2 mm betragen.
6.: Transfettsäuren
Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Transfettsäuren stehen im Verdacht, sich ungünstig auf den Cholesterinspiegel auszuwirken und können damit die Entstehung von koronaren Herzkrankheiten begünstigen. Die EU-Kommission soll innerhalb der nächsten Jahre geeignete Empfehlungen bzw. Rechtvorschriften zur Kennzeichnung und zur Beschränkung der Transfettsäuren vorschlagen.
7.: alkoholhaltige Lebensmittel
Für alkoholhaltige Lebensmittel wurde diskutiert, künftig Nährwertangaben und ein Zutatenverzeichnis einzuführen. Hier steht die Regelung allerdings noch aus.
8.: Koffeinhaltige Lebensmittel
Für Kinder, Schwangere und Stillende wird es bei Lebensmitteln mit erhöhtem Koffeingehalt wie zum Beispiel den sogenannten „Energy-Drinks“ einen Warnhinweis auf der Verpackung geben.
9.: Einfrierdatum
Wer gefrorene Lebensmittel kauft, wird in Zukunft auf Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten das Einfrierdatum finden.
Tipp: Weitere Informationen dazu, wie unsere Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen und was die Angaben bedeuten lesen Sie im Artikel „Das Etikett: Das muss drauf!“. Bei spezifischen Produktfragen können Sie sich jederzeit an unseren kostenlosen Kundenservice wenden, der Ihnen alle Fragen rund um die Produkte und die Kennzeichnung beantwortet: 08 00/5 03 54 18. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Ausführliche Kalorien- und Nährwertangaben
- Deutlichere Allergenkennzeichnung
- Herkunftskennzeichnung für weitere Fleischsorten
- Kennzeichnung von „Analogkäse“ und „Klebefleisch“
- Anhebung der Mindestschriftgröße
- Kennzeichnung und Begrenzung von Transfettsäuren
- Warnung bei koffeinhaltigen Lebensmitteln
- Angabe des Einfrierdatums bei Tiefkühlprodukten





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